Es gibt sehr viele Menschen, die etwas zu vererben haben. Und viele, die sogar mehr zu vererben haben als ihre Kinder tatsächlich „brauchen“. Was für eine Chance.
Denn mit diesem „Mehr“ könnten sie die Welt verändern. Jedenfalls ein bisschen. Und wenn viele von uns nur ein bisschen helfen, kann Vielen geholfen werden.
Darum geht es doch: Dass jeder Mensch seine Würde bewahren kann, wenn seine Menschenrechte verbürgt sind.

Über den Tag hinaus denken – warum Ihr Geld in unserer Stiftung gut angelegt ist

Als Förderstiftung ergänzt die Stiftung Menschenrechte die Arbeit von Amnesty. Warum soll ich ihr mein Geld anvertrauen? Vorstand Peter Franck erläutert die besonderen Vorteile von Zustiftungen, ein erarbeitetes Vermögen zu erhalten und langfristig Zinsen einzubringen – für die Menschenrechte, über den Tag hinaus.

Das können Sie tun:

Zustiftungen und Spenden bringen auch steuerliche Vorteile

Stiften und Spenden

Zustiftungen

Zustiftungen fließen dem sogenannten Vermögensstock der Stiftung zu. Sie werden also nicht unmittelbar für den Satzungszweck verwendet, sondern zunächst sicher und ertragsbringend angelegt. Nur die Erträge stehen dann für die Satzungszwecke zur Verfügung. Auf diese Weise wird dem Nachhaltigkeitsgedanken der Stiftung Rechnung getragen, da der Vermögensstock der Stiftung nicht angetastet werden darf.

Spenden

Im Gegensatz zu einer Zustiftung muss eine Spende zeitnah, also innerhalb von zwei Jahren, für die Stiftungszwecke verwendet werden.

Die Stiftung Menschenrechte ist als gemeinnützig anerkannt. Ihre Zuwendungen sind daher steuerlich abzugsfähig. Sie können in jedem Kalenderjahr bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte spenden oder stiften und diesen Betrag als Sonderausgaben steuermindernd ansetzen. Abziehbare Zuwendungen, die diesen Betrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Zusätzlich können Sie Zustiftungen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro steuerlich geltend machen. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.

 

 

Unsere Spendenkonten

Bank für Sozialwirtschaft Berlin
IBAN: DE32 3702 0500 0003 2250 00
BIC: BFSWDE33XXX

 

GLS Gemeinschaftsbank e.G. Bochum
IBAN: DE16 4306 0967 1220 1580 01
BIC: GENODEM1GLS

 

Darlehen helfen, Menschenrechtler*innen zu unterstützen. Diese Möglichkeit ist aber weithin unbekannt.

Stifterdarlehen

Mit einem Stifterdarlehen können Sie uns einen Betrag überlassen, mit dessen Erträgen wir unsere Stiftungszwecke verfolgen – ihn im Falle geänderter finanzieller Umstände oder Planungen aber von uns zurück erhalten.

So haben Sie das gute Gefühl, schon zu Lebzeiten unseren Kampf für die Menschenrechte zu unterstützten, und sind trotzdem für alle Wechselfälle des Lebens abgesichert. Denn niemand weiß, ob er im Alter pflegebedürftig wird oder welche größeren

Summen noch benötigt werden.

 

Mehr Informationen zum Stifterdarlehen (pdf)

So sinnvoll: eine testamentarische Verfügung für die Menschenrechte.

Testament und Erbschaft

Viele Menschen bewegt der Wunsch, über das eigene Leben hinaus die Zukunft gestalten zu wollen und eine Idee zu unterstützen, die ihnen am Herzen liegt: Die Einhaltung der Menschenrechte.

Sie können in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen – oder ein Teil davon – unserer Stiftung zugute kommt. Vermächtnisse, Erbschaften oder Schenkungen an die Stiftung Menschenrechte sind steuerbefreit, da die Stiftung als gemeinnützige Organisation anerkannt ist. So kann das Erbe in vollem Umfang der Menschenrechtsarbeit zu Gute kommen.

Wer als Erbe oder Beschenkter innerhalb von 24 Monaten nach dem Erb- oder Schenkungsfall einer bestehenden Stiftung eine Zuwendung in Form einer Zustiftung leistet, erhält die bereits entrichteten Erbschafts- oder Schenkungssteuern erstattet.

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an! Gerne geben wir Ihnen persönlich nähere Informationen. Unter der Nummer 0151 / 5421 5545 meldet sich Ihre Ansprechpartnerin Myriam Vitovec in der Amnesty-Zentrale. Eine Mail können Sie uns an diese Adresse schicken: myriam.vitovec@amnesty.de

 

 

Unsere Spendenkonten

 

Sozialbank Köln
IBAN: DE 32 3702 0500 0003 2250 00
BIC: BFSWDE33XXX

 

GLS Gemeinschaftsbank e.G. Bochum
IBAN: DE16 4306 0967 1220 1580 01
BIC: GENODEM1GLS